Anrechnung von Ertragssteuern an die Kapitalsteuern

MILDERUNG DER DOPPELBESTEUERUNG VON KAPITAL UND GEWINN.

aus TRETOR Newsletter Ausgabe März 1/2009

Ziel der Unternehmenssteuerreform ist die Beseitigung von Steuernachteilen für kleine und mittlere Unternehmen. Eine weitere Steuerentlastung auf kantonaler Ebene bringt in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, zukünftig die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anzurechnen. Dies führt zu einer Milderung der Doppelsteuerbelastung von Kapital und Gewinn. Unternehmen, die bereits Gewinnsteuern entrichten, die höher sind als die Kapitalsteuer, sind von der Kapitalsteuer befreit. Diese Massnahme soll die Investitionstätigkeit der Unternehmer fördern, denn neben der Aufnahme von Fremdkapital kann auch neues Eigenkapital ohne zusätzliche steuerliche Belastung in das Unternehmen eingebracht werden. Im Kanton Basel-Landschaft soll diese Neuerung per 1. Januar 2010 eingeführt werden. Die Gemeinden sind allerdings frei in der Entscheidung, eine derartige Steuerentlastung umzusetzen, obwohl die Kapitalsteuer auf Gemeindeebene höher ausfällt als auf Kantonsebene.

Autor

Dettwiler Martin 3254

M.a.r.t.i.n. .D.e.t.t.w.i.l.e.r

Mitglied der Geschäftsleitung, Mitglied des Verwaltungsrates, Partner
dipl. Steuerexperte
dipl. Betriebsökonom FH
zugelassener Revisionsexperte