Anrechnung von Ertragssteuern an die Kapitalsteuern
aus TRETOR Newsletter Ausgabe März 1/2009
Ziel der Unternehmenssteuerreform ist die Beseitigung von Steuernachteilen für kleine und mittlere Unternehmen. Eine weitere Steuerentlastung auf kantonaler Ebene bringt in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, zukünftig die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anzurechnen. Dies führt zu einer Milderung der Doppelsteuerbelastung von Kapital und Gewinn. Unternehmen, die bereits Gewinnsteuern entrichten, die höher sind als die Kapitalsteuer, sind von der Kapitalsteuer befreit. Diese Massnahme soll die Investitionstätigkeit der Unternehmer fördern, denn neben der Aufnahme von Fremdkapital kann auch neues Eigenkapital ohne zusätzliche steuerliche Belastung in das Unternehmen eingebracht werden. Im Kanton Basel-Landschaft soll diese Neuerung per 1. Januar 2010 eingeführt werden. Die Gemeinden sind allerdings frei in der Entscheidung, eine derartige Steuerentlastung umzusetzen, obwohl die Kapitalsteuer auf Gemeindeebene höher ausfällt als auf Kantonsebene.
Autor

M.a.r.t.i.n. .D.e.t.t.w.i.l.e.r
dipl. Betriebsökonom FH
zugelassener Revisionsexperte
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