Auswirkungen der Steuervorlage 17 auf Holdinggesellschaften

Die Umsetzung der Steuervorlage 17 führt im Kanton Basellandschaft für die meisten Unternehmen zu einer tieferen Gesamtsteuerbelastung. Neben der Vereinheitlichung des Gewinnsteuersatzes für alle Unternehmen und der damit verbundenen Aufhebung des sogenannten Holdingprivilegs führen drei Punkte bei Holdinggesellschaften zu einer höheren Steuerbelastung als bis anhin:

  1. Die Kapitalsteuer steigt für Holdinggesellschaften auf 0.16% auf dem steuerbaren Kapital
  2. Die Mindeststeuer steigt für Holdinggesellschaften von CHF 205 auf CHF 480
  3. Die Anrechnung der Kapitalsteuer an die Gewinnsteuer fällt auf kantonaler Ebene weg

Um die Auswirkung der höheren Kapitalsteuerbelastung der Holdinggesellschaften zu mindern, hat der Kanton Basellandschaft eine Ermässigung des steuerbaren Kapitals (Steuergesetz BL § 60.2) vorgesehen.

Neben der für Holdinggesellschaften auf Kantonsebene neu eingeführten Besteuerung von Gewinnen die nicht aus Beteiligungserträgen stammen, führt alleine schon die Kapitalsteuerbelastung trotz der Möglichkeit zur Ermässigung zu einer deutlichen steuerlichen Mehrbelastung. Wir zeigen diese Mehrbelastung an zwei beispielhaften Holdinggesellschaften:

Holdinggesellschaft 1: Bisher fielen bei einer Holding mit Sitz in Liestal mit einem steuerbaren Kapital von CHF 2 Mio. Staats- und Gemeindesteuern von CHF 410 an. Neu sind, auch bei Berücksichtigung der mit der Reform eingeführten Ermässigung des steuerbaren Kapitals insgesamt CHF 2‘176 fällig (wir rechnen in unserem Beispiel mit einer Ermässigung von 32%).

Holdinggesellschaft 2: Die erhöhte Mindeststeuer auf Ebene Staat und Gemeinde führt bei einem steuerbaren Kapital von CHF 100’000 zu einer Erhöhung der Steuerbelastung von bisher CHF 205 auf neu CHF 480.

Vor wenigen Tagen hat die Steuerverwaltung Baselland die provisorischen Veranlagungen für das neue Steuerjahr versandt. Leider hat die Zeit nicht gereicht, um die IT-Systeme der Steuerverwaltung auf die neuen Bestimmungen anzupassen. Die provisorischen Rechnungen basieren deshalb noch auf dem alten Steuergesetz. Als Alternative bietet die Steuerverwaltung aber auf https://webupdate.ringler.ch/Steuerrechner-jp-bl einen Steuerrechner an, mit welchem die neue Steuerbelastung bequem ermittelt werden kann.

Eine Holdingstruktur ist aus verschiedenen Gründen oftmals sinnvoll und daher die steuerliche Mehrbelastung ein notwendiges Übel. Möglicherweise lässt sich die Mehrbelastung aber durch eine geschickte Umgestaltung der Ertragsstruktur oder der Finanzierungen reduzieren. Falls die Holdinggesellschaft gar nicht mehr gebraucht wird, lässt sich dies in aller Regel rückwirkend auf den 1.1.2020 steuerneutral umstrukturieren.

Die Mitarbeitenden der TRETOR AG können Sie sowohl bei der Berechnung der korrekten Steuerbelastung als auch bei der Überprüfung Ihrer Strukturen und einer allfälligen Umgestaltung kompetent und pragmatisch unterstützen.

Autor

Portrait Adrian Schaller Kopie 1

A.d.r.i.a.n. .S.c.h.a.l.l.e.r

Mitglied der Geschäftsleitung, Mitglied des Verwaltungsrates, Geschäftsführender Partner
dipl. Wirtschaftsprüfer
MSc in Business and Economics
zugelassener Revisionsexperte