Basel-Landschaft entlastet die Bezüger von Kapitalleistungen aus der Vorsorge
aus Standpunkt 12/2013
Die Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge (BVG) oder der Säule 3a (gebundenen Vorsorge) werden steuerlich privilegiert behandelt. Sie werden gesondert vom übrigen Einkommen mit einem reduzierten Tarif besteuert.
In der Schweiz verfügen die Kantone über die Tarifautonomie, was auch in diesem Zusammenhang je nach Kanton zu grossen Unterschieden bei der Steuerbelastung führt.
Baselland stark progressiv
Der Kanton Basel-Landschaft hatte diesbezüglich bislang einen stark progressiven Tarif zur Anwendung gebracht. Dies hat dazu geführt, dass Kapitalleistungen bis zu einer Höhe von rund 400000 Franken äusserst attraktiv besteuert wurden. Erst bei Kapitalauszahlungen über dieser Grenze von 400000 Franken setzte die Progressionswirkung ein, was im gesamtschweizerischen Vergleich zu einer weit überdurchschnittlichen Besteuerung führte: Eine Kapitalauszahlung von 2 Millionen Franken wurde damit im Kanton Basel-Landschaft beinahe viermal höher belastet als im Kanton Solothurn.
Erheblicher Standortnachteil
Bei hohen Auszahlungen wurde die steuerliche Belastung zunehmend zu einem nicht vernachlässigbaren Standortnachteil für das Baselbiet. Erschwerend hinzu kommt die Tatsache, dass der Kanton Basel-Landschaft auch bei der Einkommensund der Vermögenssteuer nicht besonders attraktive Rahmenbedingungen bietet.
Ab Januar gilt zweistufiges Modell
Nun wird zumindest dem Nachteil der überdurchschnittlichen Steuerbelastung von hohen Kapitalleistungen abgeholfen. Die vom Baselbieter Landrat abgesegnete Anpassung des Steuergesetzes tritt nach abgelaufener Referendumsfrist am kommenden 1. Januar in Kraft. Ein einfaches, zweistufiges Modell löst dann das bisherige, sehr komplizierte Tarifsystem ab.
Die beschlossene Tarifanpassung führt zu einer deutlichen Entlastung der Besteuerung von hohen Kapitalleistungen aus der Vorsorge. Der neue Tarif garantiert eine relativ gleichmässig verlaufende Steuerprogression, wobei für Kapitalleistungen von mehr als 1 Million Franken ein maximaler Steuersatz von 4,5 Prozent gilt. Somit wird die Gesamtbelastung nach oben begrenzt. Die Steuerbelastung für Auszahlungen bis zu einem Betrag von 400 000 Franken erfährt keine grosse Veränderung; die bestehenden und bereits heute attraktiven Rahmenbedingungen werden hier beibehalten.
Kantonswechsel nicht mehr nötig
Zukünftig dürfte wohl ein Kantonswechsel aufgrund der hohen Besteuerung von Kapitalleistungen im Baselbiet nicht mehr angezeigt sein. Unter Berücksichtigung weiterer Optimierungsmöglichkeiten, zum Beispiel eines gestaffelten Bezugs der Vorsorgegelder, wird die Steuerbelastung für Kapitalleistungen aus der Vorsorge im Kanton Basel-Landschaft künftig moderat ausfallen.
Autor

G.i.l.b.e.r.t. .H.a.m.m.e.l
dipl. Bankfachexperte
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