Besteuerung von Gratisaktien
aus Standpunkt 04/2013
Von Gratisaktien wird gesprochen, wenn die Gesellschaft zwecks Kapitalerhöhung die Papiere selbst liberiert und den für die Kapitalerhöhung nötigen Betrag den offenen Reserven entnimmt. Die Aktionäre erhalten so ohne jegliche Gegenleistung zusätzliche Aktien, wobei die Zuteilung proportional zu erfolgen hat.
Finanziert aus offenen Reserven
Gleiches gilt für Gratisnennwerterhöhungen; der einzige Unterschied liegt darin, dass keine neuen Beteiligungsrechte ausgegeben werden, sondern der Nominalwert der bestehenden Aktien erhöht wird. Auch hier wird der dazu nötige Betrag den offenen Reserven entnommen. Aus steuerlicher Sicht stellen Gratisaktien oder Gratisnennwerterhöhungen geldwerte Leistungen dar, die der Aktionär aufgrund seiner Beteiligungsrechte erhält. Dieser Sachverhalt wäre einem steuerbaren Vermögensertrag gleichzustellen und beim Anteilsinhaber als steuerbares Einkommen zu deklarieren.
Baselland macht eine Ausnahme
Der Kanton Basel-Landschaft macht hier eine Ausnahme: Gemäss Wegleitung zur Steuererklärung für natürliche Personen unterliegt die Zuteilung von Gratisaktien und Gratisnennwerterhöhungen nur bei der Bundessteuer der Besteuerung. Dem ist noch anzufügen, dass bei qualifizierten Beteiligungen im Privatvermögen die Bundessteuer lediglich 60 Prozent des Vermögensertrages als steuerbares Einkommen erfasst.
Fünf Prozent der Kapitalerhöhung
Bei einer Gratisaktienerhöhung von 500000 Franken würde die Steuerlast für einen verheirateten Steuerpflichtigen rund 26000 Franken betragen, was gut fünf Prozent der Kapitalerhöhung entspricht. Auf kantonaler Ebene würde eine Besteuerung erst bei einer allfälligen Liquidation oder späteren Kapitalherabsetzung erfolgen. Für den Aktionär scheint dieser Vorgang vorteilhaft, was bringt er der Gesellschaft? Diese stärkt mit einer Kapitalerhöhung ihre Aussenwirkung. Ein höheres Aktienkapital, welches im Handelsregister öffentlich gemacht wird, signalisiert den Gläubigern eine höhere Bonität der Unternehmung.
Höhere finanzielle Bonität
Wie aus den obengenanten Erläuterungen hervorgeht, kann im Kanton Basel-Landschaft eine Kapitalerhöhung in Form von Gratisaktien oder Gratisnennwerterhöhungen mit geringen steuerlichen Konsequenzen für den Aktionär erfolgen. Gleichzeitig wird die finanzielle Bonität der Unternehmung in der Aussenbetrachtung gesteigert.
Autor

G.i.l.b.e.r.t. .H.a.m.m.e.l
dipl. Bankfachexperte
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