Die Planung der Vermögensnachfolge am besten schon heute angehen

VOLKSINITIATIVE «MILLIONEN-ERBSCHAFTEN BESTEUERN FÜR UNSERE AHV» WÜRDE UNGERECHTFERTIGTE MEHRFACHBESTEUERUNG BEWIRKEN.

aus Standpunkt 10/2011

Im vergangenen Sommer haben christliche und linke Parteien begonnen, Unterschriften für die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» zu sammeln. Zukünftig sollen grosse Erbschaften und Schenkungen mit einem Pauschalsteuersatz belastet werden. Die Sammelfrist läuft noch bis am 16. Februar 2013, die Erbschaftssteuerreform würde bei einer Annahme am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Dies scheint noch weit in der Zukunft zu liegen, jedoch kann eine allfällige Annahme noch in diesem Jahr entscheidend sein: Es ist vorgesehen, dass Schenkungen rückwirkend ab 1. Januar 2012 dem Nachlass zugerechnet werden.
Die Initianten nennen folgende Argumente für die Initiative: Die AHV wird anstatt mit höheren Arbeitnehmerbeiträgen oder Rentenkürzungen durch erhobene Steuern finanziert, dabei wird der Mittelstand dank hohen Freibeträgen verschont. Im gleichen Zug wird der weiter wachsenden ungleichen Verteilung der Vermögenswerte entgegengewirkt, da nur Schweizerinnen und Schweizer mit sehr hohen Vermögen davon betroffen sind.
Es wird jedoch verkannt, dass bereits versteuerte Einkommen und Vermögenswerte ein zweites Mal dem Fiskus zum Opfer fallen; dies führt zu einer ungerechtfertigten Mehrfachbesteuerung. Solche ungerechten Tatbestände untergraben den Leistungsanreiz der Gesellschaft und somit einen Eckpfeiler unseres Wohlstandes. Obwohl laut Initiative die eidgenössische Erbschaftssteuer moderat ausgestaltet wird, ist davon auszugehen, dass einige Erbschaften von dieser Steuerreform betroffen wären. Die Bestimmung des gesamten Nachlassvermögens kann zu Überraschungen führen; so ist zum Beispiel bei Liegenschaften der Verkehrswert massgebend. Auch weitere Vermögenswerte, die in der Steuererklärung nicht enthalten sind, müssen berücksichtigt werden. Zudem ist die Zurechnung von wesentlichen Schenkungen (über CHF 20000) rückwirkend ab 1. Januar 2012 nicht ausser Acht zu lassen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Volksinitiative angenommen wird, ist schwierig zu beurteilen, aber nicht zu unterschätzen. Es ist also ratsam, als Privatperson mit grossen Vermögen bereits heute die Vermögensnachfolge zu planen. Schenkungen an Nachkommen sind besser noch im Jahr 2011 oder über mehrere Jahre verteilt vorzunehmen.

Fakten – Das will die Erbschaftsinitiative

  • Die Kompetenz zur Erhebung von Erbschafts- und Schenkungssteuern geht von den Kantonen auf den Bund über.
  • Zwei Drittel der Steuererträge kommen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zugute, ein Drittel verbleibt den Kantonen.
  • Steuersubjekt sind der Nachlass (Erbschaftssteuer) oder der Schenkgeber (Schenkungssteuer).
  • Besteuert wird das gesamte Nachlassvermögen (vor Verteilung an die Erben).
  • Der einmalige Freibetrag beläuft sich auf zwei Millionen Franken.
  • Schenkungen bis zu CHF 20 000 pro Jahr und pro beschenkte Person sind von der Steuerbelastung befreit.
  • Teile des Nachlasses und Schenkungen an Ehegattinnen/Ehegatten, registrierte Partner sowie an von der Steuer befreite juristische Personen werden nicht besteuert.
  • Bei Unternehmensnachfolgen gelten besondere Ermässigungen (noch unbestimmter Freibetrag sowie reduzierter Steuersatz, Möglichkeit der Ratenzahlung); Voraussetzung ist die Weiterführung des Betriebes für mindestens zehn Jahre.
  • Der Pauschalsteuersatz beträgt 20%

Autor

Hammel Gilbert 2692 1

G.i.l.b.e.r.t. .H.a.m.m.e.l

Mitglied des Verwaltungsrates, Partner
dipl. Treuhandexperte
dipl. Bankfachexperte