Zusätzliche finanzielle Unterstützung für Unternehmungen in den beiden Basel
Die Kantone Baselland und Basel-Stadt haben, neben den vom Bund verabschiedeten Massnahmen, eigene zusätzliche Finanzhilfen für Unternehmungen beschlossen. Untenstehend finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.
Baselland: Soforthilfe
Der Kanton Baselland unterstützt mit der Soforthilfe folgende Unternehmungen:
- Juristische Personen, die eine bewilligte Verfügung für die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) infolge COVID-19 vorweisen können
- Selbständigerwerbende, die aufgrund der COVID-19-Massnahmen des Bundesrates einen Erwerbsausfall erleiden (Bestätigung EO muss vorliegen)
Die Soforthilfe umfasst einen Fixbetrag von Fr. 7’500 sowie einen Zusatzbeitrag von Fr. 250 pro arbeitnehmende Person in der Unternehmung. Es wird ein Maximalbetrag von Fr. 10’000 pro Unternehmung ausbezahlt. Die erhaltene Soforthilfe muss nicht zurückbezahlt werden (à-fonds-perdu).
Die Unterstützungsbeiträge werden nur gewährt, wenn die Unternehmung im Kanton Baselland steuerpflichtig oder im Handelsregister eingetragen ist. Zudem dürfen die finanziellen Schäden nicht bereits durch eine Versicherung oder anderweitig gedeckt sein.
Das Gesuch auf Soforthilfe im Kanton Baselland kann unter folgendem Link ausgefüllt werden.
Für die Einreichung benötigen Sie:
- Verfügung KIGA zur Kurzarbeit oder Bestätigung der Ausgleichskasse zu Taggeldansprüchen infolge COVID-19
- Person-Id. aus der Steuererklärung
- UID-Nr., falls die Unternehmung im Handelsregister eingetragen ist
- Bankverbindung
Baselland: Unterstützungsbeitrag für Lehrbetriebe in Kurzarbeit
Baselbieter Lehrbetriebe, die sich in Kurzarbeit befinden, können beim Kanton einen Antrag für eine zusätzliche Pauschalentschädigung pro lernende Person im Betrieb stellen. Die Entschädigung beträgt monatlich Fr. 450 pro Lernende/r. Damit ein Gesuch eingereicht werden kann, muss die bewilligte Verfügung für die KAE vorliegen. Unter folgendem Link finden Sie das entsprechende Formular.
Basel-Stadt: Überbrückungskredite mit kantonaler Bürgschaft
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat eine Verordnung erlassen, die Überbrückungskredite mit einer staatlichen Bürgschaft vom Kanton ermöglichen. Die Voraussetzungen für die Kreditgewährung werden gemäss den Bestimmungen der jeweiligen Bank festgelegt. Die beteiligten Banken können aufgrund der Bürgschaft auf einen Risikozuschlag verzichten und Kredite zu günstigen Konditionen anbieten. Anträge können nur von Unternehmungen mit Sitz des Geschäftsbetriebs im Kanton Basel-Stadt eingereicht werden. Wir empfehlen Ihnen, für weitere Informationen Ihre Hausbank zu kontaktieren.
Die Überbrückungskredite des Kantons Basel-Stadt ergänzen sich mit dem Programm des Bundes. Bitte klären Sie mit Ihrer Hausbank ab, welches Angebot für Ihre spezifische Situation am besten geeignet ist.
Basel-Stadt: Unterstützungsbeitrag für Lehrbetriebe
Lehrbetriebe im Kanton Basel-Stadt können für die Dauer von 1. April bis 31. Juli 2020 einen Antrag auf Unterstützungsbeiträge für die Finanzierung der Lehrverhältnisse stellen. Der Kanton gewährt damit allen Ausbildungsbetrieben eine Entschädigung von 100% der Lernendenlöhne (Bruttolöhne + Kosten für überbetriebliche Kurse). Unternehmungen, die sich in Kurzarbeit befinden, erhalten entsprechend die Differenz der von der Arbeitslosenkasse nicht entschädigten 20% der Lernendenlöhne. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link.
Bei Fragen im Zusammenhang mit den erläuterten Massnahmen können Sie uns gerne kontaktieren. Wir informieren Sie weiterhin laufend über Neuerungen zum Thema Kurzarbeit sowie zu den zusätzlichen finanziellen Hilfen des Bundes und der Kantone.
Autor
N.a.b.i.l.a. .D.e.t.t.w.i.l.e.r.-.G.y.s.i.n
BSc in Betriebsökonomie
zugelassene Revisorin
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