Neues Massnahmepaket des Bundes
Am 20. März 2020 hat der Bundesrat wiederum zusätzliche Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus kommuniziert.
Bei der Kurzarbeit gibt es neu folgende Ausweitung und Vereinfachungen im Prozess:
- Die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) kann neu auch für Mitarbeitende in befristeten Anstellungsverhältnissen und für temporäre Arbeitnehmende beantragt werden. Auch Lernende sind nun anspruchsberechtigt.
- Geschäftsinhaber sowie deren Ehegatten können neu eine Pauschale von 3’320 Franken für eine Vollzeitstelle als KAE geltend machen.
- Die Karenzfrist für die KAE wurde aufgehoben. Somit entfällt die Beteiligung der Arbeitgeber an den Arbeitsausfällen.
- Es müssen neu keine Überstunden mehr abgebaut werden, um von der KAE profitieren zu können.
- In Härtefällen kann eine Bevorschussung von fälligen Lohnzahlungen via KAE in Anspruch genommen werden.
- Der Abrechnungsprozess wird mit einem neuen Standard-Formular vereinfacht.
Vorgehen:
Weiterhin muss als erster Schritt das Formular „Voranmeldung für Kurzarbeit“ ausgefüllt werden. Wir verweisen diesbezüglich auf unseren Newsletter vom 17.3.2020: https://www.tretor.ch/oeffentlich/publikationen/coronavirus_kurzarbeit/
Falls bereits eine Voranmeldung eingereicht wurde:
- Kanton Baselland: es müssen keine weiteren Schritte unternommen werden
- Kanton Basel-Stadt: es muss ein weiteres Formular Voranmeldung ausgefüllt werden für die zusätzlichen Personen (Geschäftsinhaber, Lernende) inkl. Vermerk „am Datum wurde bereits ein Formular für die Mitarbeitenden eingereicht“
Liquiditätshilfen für Unternehmen
Der Bundesrat lanciert ein Garantieprogramm für Überbrückungskredite für KMU’s im Rahmen von 20 Milliarden Franken. Den Unternehmen wird so ermöglicht, rasch und unkompliziert Bankkredite bis zu 10 Prozent des Umsatzes oder max. 20 Millionen Franken zu erhalten. Eine entsprechende Verordnung sowie Informationen zur Einreichung von Gesuchen werden voraussichtlich Mitte dieser Woche verabschiedet und veröffentlicht. Die Modalitäten sind deshalb noch nicht bekannt. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich ab Donnerstag, 26. März 2020 direkt bei Ihrer Hausbank zu informieren.
Mehrwertsteuer, Bundessteuer und AHV
Als weitere Massnahme werden bei der Mehrwertsteuer sowie bei der Bundessteuer ab März bis und mit Ende Jahr keine Verzugszinsen berechnet. Zudem können die Ausgleichskassen bei Liquiditätsengpässen einen zinslosen Zahlungsaufschub für die Beiträge an die AHV, IV, EO, ALV gewähren oder die monatlichen Akontobeiträge anpassen. Um solche Vereinbarungen zu treffen, nehmen Sie mit der Eidg. Steuerverwaltung oder Ihrer Ausgleichskasse Kontakt auf.
Neuerungen bei Erwerbsausfällen von Selbständigen
Selbständig Erwerbende können eine Entschädigung beantragen, wenn sie aufgrund der behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden. Dies jedoch nur sofern sie nicht bereits andere Versicherungsleistungen erhalten. Die Entschädigung ist für folgende Fälle vorgesehen:
- Schulschliessungen
- Ärztlich verordnete Quarantäne
- Schliessung eines selbständig geführten öffentlich zugänglichen Betriebes
- freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die einen Erwerbsunterbruch erleiden
Eine Entschädigung muss bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse beantragt werden und wird in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung geregelt und mittels Taggeld ausgerichtet. Das Taggeld entspricht 80% des Einkommens und beträgt max. 196 Franken pro Tag. Detaillierte Angaben zum Anspruch auf die genannte Entschädigung finden Sie unter folgendem Link: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/eo-msv/grundlagen-und-gesetze/eo-corona.html
Es ist uns bewusst, dass die genaue praktische Umsetzung der genannten Massnahmen teilweise noch nicht vollständig klar ist. Die kantonalen Stellen sind mit Hochdruck daran, die Vorgehensweisen und Abrechnungsmodalitäten zu definieren. Gerne stehen wir Ihnen auch weiterhin bei Fragen zu den genannten Themen zur Verfügung und werden Sie bei neuen Erkenntnissen laufend informieren.
Autoren
N.a.b.i.l.a. .D.e.t.t.w.i.l.e.r.-.G.y.s.i.n
BSc in Betriebsökonomie
zugelassene Revisorin
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J.o.s.i.a. .R.ö.h.m
BSc in Betriebsökonomie
zugelassener Revisionsexperte
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