Rechnungsabschluss optimieren – Steuerlast reduzieren
aus Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber-Zmorge
«Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.» Mit diesen Worten begrüsste Markus Meier, stv. Direktor der Wirtschaftskammer Baselland und Geschäftsführer von Arbeitgeber Baselland, am Donnerstag letzter Woche die Gäste im Restaurant Bad Bubendorf zum Arbeitgeber-Zmorge. «Es geht dabei nicht darum, Steuern zu umgehen, sondern Steuern zu optimieren», präzisierte Meier.
Steuerbetrug lohnt sich nicht
Philipp Hammel, Partner bei der Tretor AG und Professor an der FHNW, warnte die Anwesenden denn auch gleich vor irgendwelchen Stammtischrezepten zum Thema Steuern sparen. Wer sich einen Urlaub auf Firmenkosten leiste, begehe Steuerbetrug und werde früher oder später geschnappt. Dies seien geldwerte Leistungen, die versteuert werden müssen (siehe auch Ratgeber Steuern auf Seite 5). Die Chance, unentdeckt zu bleiben, wird auch immer kleiner. «Die Steuerverwaltung hat die Zahl der Revisoren um mehrere Leute aufgestockt», warnte Hammel.
«Um heute Steuern zu sparen, kann der Gewinn zum Beispiel mittels Bildung von stillen Reserven optimiert werden». «Die Besteuerung wird damit jedoch nur in die Zukunft verschoben», sagte Hammel. Es gelte die Frage zu klären, wann und wie man die stillen Reserven auflöst. Am meisten Sparpotenzial in Sachen Steuern böte der Einkauf in die Pensionskasse, weil diese Beiträge vom steuerbaren Einkommen angezogen werden können. Beim späteren Kapitalbezug für die Pensionierung oder für die Wohneigentumsförderung gebe es interessante Möglichkeiten zur Staffelung der Steuerbelastung. Zu beachten sei, dass die Grenzsteuerbelastung im Kanton Baselland bei Kapitalbezug bis 400‘000 Franken im schweizweiten Vergleich sehr gering ausfalle. Bei Beträgen darüber nehme die Grenzsteuerbelastung jedoch überproportional zu.
Der diplomierte Steuerexperte Martin Dettwiler, ebenfalls Partner bei der Tretor AG und Dozent an der FHNW, referierte anschliessend zur Frage, ob sich Unternehmer aus steuertechnischer Sicht einen Lohn oder besser eine Dividende auszahlen sollten. Für das Unternehmen ist es mehr oder weniger egal, ob ein Lohn oder eine Dividende ausbezahlt wird. Anders sieht es für den Unternehmer selbst aus: «Hier ist eine Dividende aus steuerlicher Sicht oft besser», sagte Dettwiler
Höhe der AHV hängt vom Lohn ab
Vollständig auf einen Lohn zu verzichten, sei trotzdem nicht möglich, denn die Dividenden unterliegen nicht der AHV. «Die geltende Gerichtspraxis verlangt deshalb, dass ein angemessener Lohn ausbezahlt wird», so Dettwiler. Als «angemessener Lohn» gelte eine Richtgrösse 120‘000 Franken. Zudem müsse die Dividendenausschüttung aus laufendem Gewinn im Verhältnis zum Unternehmenswert stehen und weniger als 10% betragen. Und auf noch etwas machte Dettwiler aufmerksam: «Vergessen Sie bei einer Dividendenauszahlung nicht, dass diese der Verrechnungssteuer unterliegt.»
Erfahrungsaustausch beim Zmorge
Das gemeinsame Morgenessen bot den Gästen Gelegenheit, sich über ihre Erfahrungen in Sachen Steuern auszutauschen und Kontakte zu knüpfen. Dass das Thema von Interesse ist, bewies die hohe Zahl von Anmeldungen. Sie war so hoch, dass das Arbeitgeber-Zmorge gleich zwei Mal durchgeführt werden konnte.
Autor

P.h.i.l.i.p.p. .H.a.m.m.e.l
zugelassener Revisionsexperte
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