Spätere Dividende ist oft besser als eine sofortige Bonuszahlung
aus Standpunkt 11/2012
Gegen Ende des Geschäftsjahres werden in den Führungsetagen der Unternehmen die letzten Hochrechnungen für das absehbare Jahresendergebnis erarbeitet. Firmeninhaber und Geschäftsführer stellen bei gutem Geschäftsgang Überlegungen über die Höhe der Bonusauszahlung an, um den Unternehmensgewinn optimal zu schmälern und vor dem Fiskus zu schützen.
Gewinnverwendung überdenken
Seit Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform II im Jahr 2009 ist es ratsam, die Abschlussgestaltung und die damit verbundene Gewinnverwendung gut zu überdenken. Je nach Einkommens- und Vermögenssituation des Firmeninhabers ist das Auslassen einer Bonuszahlung im laufenden Jahr zugunsten einer späteren Dividende aus steuerlicher Sicht von Vorteil. Die genannte Steuerreform mildert die Doppelsteuerbelastung. Ausgewiesene Gewinne, welche auf Unternehmensstufe zu versteuern sind, werden bei deren Ausschüttung in Form einer Dividende auf Stufe Gesellschafter zu privilegierten Steuertarifen belastet – Voraussetzung ist eine Beteiligungsquote von 10 Prozent.
Der Kanton Basel-Landschaft wendet das sogenannte Teilsatzverfahren an, wodurch Dividenden nur zum halben Steuersatz besteuert werden. Beim Bund wird die Steuerbelastung verringert, indem Dividenden lediglich zu 60 Prozent dem steuerbaren Einkommen zugerechnet werden.
Auch unter dem Aspekt, dass Sozialversicherungsbeiträge auf Einkommen über dem maximal versicherten AHV-Lohn als reine Steuer zu betrachten sind, ist eine Dividende statt Lohn von Vorteil.
Gewinn lässt Steuerwert steigen
Neben den genannten Vorteilen für eine Dividende statt Lohn, welche sich durchaus bei einigen Firmeninhabern auszahlen können, sollen folgende Aspekte nicht vergessen werden: Der Steuerwert des Unternehmens steigt, je höher dessen ausgewiesener Gewinn ist.
Wird also Lohn durch eine Dividende ersetzt, steigen der Gewinn und der Aktienwert des Unternehmens, dies wiederum hat Auswirkungen auf die private Vermögenssituation. Die Vermögenssteuerbelastung wird somit höher. Einsparungen bei den Sozialversicherungen sind nur insoweit sinnvoll, wie der Versicherungsschutz für Alter, Invalidität und Todesfall keine zu grossen Einbussen erfährt.
Zudem besteht die Gefahr der Aufrechnung von Sozialversicherungsprämien, wenn der Lohn nicht mehr den marktüblichen Normen entspricht. Zu guter Letzt reduzieren sich bei tieferem Lohn die Einkaufsmöglichkeiten bei der Pensionskasse.
Tipp
Für Firmeninhaber drängt sich somit noch vor Jahresende eine persönliche Analyse der Vor- und Nachteile beider Optionen auf. Insbesondere ist eine Berechnung der voraussehbaren Steuerbelastung – auf Stufe Unternehmen und Gesellschafter – für die Varianten Lohn oder Dividende von grossem Nutzen.
Autor
G.i.l.b.e.r.t. .H.a.m.m.e.l
dipl. Bankfachexperte
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