Steueroptimierung mit der AGBR
Eine Arbeitgeberbeitragsreserve (kurz AGBR) ist eine freiwillige Vorauszahlung des Arbeitgebers an die Pensionskasse und dient zur Deckung zukünftiger Verpflichtungen. AGBR eigenen sich zur Glättung von Gewinnspitzen und somit zum Aufschub der Steuerlast eines Unternehmens.
Die Zahlungen der Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse müssen nicht zwingend jährlich erfolgen. In guten Jahren kann mittels der Einzahlung einer AGBR vorausgespart werden.
Wie kann man von einer AGBR profitieren?
Die AGBR wird bei der Bildung vollständig im geschäftsmässig begründeten Aufwand verbucht. Dadurch reduziert sich der steuerbare Gewinn sowie das steuerbare Kapital im entsprechenden Jahr. Im Gegensatz zu der steuerlichen Entlastung in guten Jahren kann mit der Verrechnung der AGBR mit fälligen Beiträgen in schlechten Jahren eine Schonung der Liquidität erreicht werden. Dazu kommt, dass ein Guthaben bei der Pensionskasse oft deutlich besser verzinst wird als auf dem Bankkonto.
Neben der Unternehmung kann auch der Firmeninhaber von der Bildung einer AGBR profitieren. Die Gewinnschwankungen werden reduziert, was regelmässige Ausschüttungen ermöglicht. Dies ist aufgrund des progressiven Tarifs der Einkommenssteuer in der Regel günstiger, als hohe Bezüge im einen und tiefe Entnahmen im anderen Jahr.
Begrenzungen einer AGBR
Die AGBR darf maximal das Fünffache des jährlichen Arbeitgeberbeitrags betragen. Die Reserve ist zweckgebunden und entsprechend auf die Begleichung der Arbeitgeberbeiträge beschränkt. Eine Rückzahlung ist ausgeschlossen. Die Einzahlung kann während des laufenden Jahres oder bis spätestens 30. Juni des Folgejahres erfolgen. Zudem bilden die AGBR einen Teil der stillen Reserven und müssen bei einer wesentlichen Nettoauflösung im Anhang der Jahresrechnung offengelegt werden.
Fazit
Die Arbeitgeberbeitragsreserve untersteht zwar einigen Begrenzungen, bietet einer Unternehmung jedoch finanziellen Spielraum. Sie kann bei der Steuerplanung als wirksames Instrument dienen und sollte langfristig ins Gesamtkonzept einbezogen werden.
Aufgrund der gegenläufigen Tendenzen bei der Steuerbelastung von Gewinnen und Gewinnbezügen sollten Sie Ihre aktuelle Bezugsstrategie überprüfen. Die Gesamtsteuerbelastung von Lohn- und Dividendenbezügen einer Gesellschafterin oder eines Gesellschafters wird sich verändern. Eine entsprechende Analyse durch Ihre / n Steuerberater / in kann Ihnen grosses Optimierungspotenzial aufzeigen. Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.
Möglichkeit der Verbuchung einer Arbeitgeberbeitragsreserve
31.12.2018 | Bildung AGB | Ausserodentlicher Aufwand | – | Passive Rechnungsabgrenzung | CHF | 140’000 | ||||||
15.04.2019 | Zahlung an die Pensionskasse | Passive Rechnungsabgrenzung | – | Bank | CHF | 140’000 | ||||||
31.12.2019 | Teilauflösung der AGB für das Jahr 2019 | Beiträge Berufliche Vorsorge | – | Ausserordentlicher Ertrag | CHF | 45’120 |
Autor
N.a.b.i.l.a. .D.e.t.t.w.i.l.e.r.-.G.y.s.i.n
BSc in Betriebsökonomie
zugelassene Revisorin
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