UStR III
aus TRETOR Newsletter Ausgabe Dezember 1/2016
Die Schweiz steht in Bezug auf die Unternehmensbesteuerung im internationalen Vergleich bereits seit einigen Jahren unter Druck. In der Kritik stehen dabei insbesondere die von den kantonalen Steuerverwaltungen gewährten Steuerstatus wie Holding- und/oder Verwaltungsgesellschaften.
Ständerat und Nationalrat haben am 17. Juni 2016 die Unternehmenssteuerreform III (UStR III) verabschiedet. Entstanden ist eine hochkomplexe Gesetzesvorlage, welche den kantonalen Steuerverwaltungen überdies einiges an Gestaltungsfreiheit lässt.
Gegen die geplante UStR III ist am 6. Oktober 2016 das Referendum eingereicht worden. Somit wird das Schweizer Stimmvolk voraussichtlich am 12. Februar 2017 über die Einführung der Reform abstimmen. Wird die UStR III angenommen, so wird ein Inkrafttreten bei Bund und Kantonen ab dem Jahr 2019 angestrebt.
Es kann festgehalten werden, dass diverse Änderungen für die Schweizer KMU wohl nur am Rande oder gar nicht relevant sind. Dies gilt namentlich für so klangvolle, vorgesehene neue Steuererleichterungen wie die Patentbox, erhöhte Abzüge für Forschung & Entwicklung sowie die zinsbereinigte Gewinnsteuer. Wir beschränken uns nachfolgend daher auf die wichtigsten Elemente und den derzeitigen Kenntnisstand.
Wichtige Änderungen für KMU
Reduktion der Gewinnsteuersätze
Durch den Wegfall der kantonalen Steuerstatus werden die Gewinne dieser Unternehmungen einer substanziell höheren Besteuerung unterworfen. Um einen Wegzug aus der Schweiz zu verhindern, ist vorgesehen, dass die kantonalen (und kommunalen) Gewinnsteuersätze deutlich reduziert werden, wovon im Endeffekt alle Unternehmungen profitieren werden. Derzeit sind für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft folgende Anpassungen beim Gewinnsteuersatz geplant:
- BL bisher 20.7% neu 14%
- BS bisher 20.0% neu 13%
Anpassungen der Dividendenbesteuerung
Seit der Einführung der Unternehmenssteuerreform II werden Dividendeneinnahmen aus massgeblichen Beteiligungen zu einem reduzierten Satz resp. nur teilweise besteuert. Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III sind bezüglich der Besteuerung von Dividendenbezügen Anpassungen geplant. Dies soll wiederum exemplarisch an den beiden Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt aufgezeigt werden:
- BL bisher 50% neu 60%
- BS bisher 50% neu 80%
Unsere Einschätzung
Ein grosser Teil der KMU wird von der UStR III infolge reduzierter Gewinnsteuersätze profitieren. Die Reform schafft Rechtssicherheit und erfüllt die Forderungen der EU bezüglich Angleichung der Unternehmensbesteuerung an die internationalen Standards. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ergeben sich für KMU-Inhaber und Inhaberinnen insbesondere folgende Schlussfolgerungen und Empfehlungen:
- Substanzdividenden sollten nach Möglichkeit vor Inkrafttreten der UStR III getätigt werden, um noch von der attraktiveren Besteuerung profitieren zu können.
- Mit der Auflösung von allenfalls bestehenden stillen Reserven auf Unternehmensstufe sollte aufgrund der geplanten Reduktion der Gewinnsteuersätze tendenziell eher zugewartet werden.
- Bestehende, im KMU-Bereich häufig historisch entstandene Holding-Konstrukte sollten auf deren Zweckmässigkeit hin hinterfragt und allenfalls angepasst werden.
Gerne beraten wir Sie in diesem Zusammenhang persönlich und auf ihre Bedürfnisse und Unternehmersituation angepasst!
Autor

P.h.i.l.i.p.p. .H.a.m.m.e.l
zugelassener Revisionsexperte
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