Verführerisch – und gefährlich
aus Standpunkt 12/2011
Die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» schwächt unseren Wirtschaftsstandort Schweiz und gefährdet unsere Arbeitsplätze.
Vollmundig und mit populistischen Schalmeienklängen sammeln die Initianten aus linksbürgerlichen Kreisen Unterschriften für die Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer. Schenkungen und vererbtes Vermögen von mehr als 2 Millionen Franken sollen neu mit einer Steuer von 20 Prozent auf Bundesstufe belastet werden.
Das Ansinnen verkennt, dass praktisch alle Kantone in den letzten Jahren die Erbschafts- und Schenkungssteuer gegenüber direkten Nachkommen abgeschafft haben. Die Stimmbürger der meisten Kantone haben begriffen, dass es nicht angehen kann, dass Vermögen, welches bereits durch die Einkommens- und Vermögenssteuer belastet worden ist, zusätzlich auch noch durch die Vermögenssteuer geschmälert werden soll. Sollte die Initiative Erfolg haben, wäre dies als bedenkliche Neidkultur zu qualifizieren. Die Tugenden Selbstverantwortung, Fleiss und Können, welche oft zu einem Vermögensaufbau geführt haben, würden mehr und mehr einer kollektiven Gleichgültigkeit und Anspruchsmentalität weichen.
Reserven in Gefahr
Mehr als 90 Prozent der Arbeitnehmer der Schweiz sind bei kleineren und mittleren Unternehmen tätig. Ein Unternehmer ist stets darauf bedacht, dass seine Unternehmung eine gesunde Struktur und finanzielle Reserven aufweist, denn nur dies hilft, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten über die Runden zu kommen und die Arbeitsplätze zu sichern. Oft werden die Gewinne der Unternehmungen reinvestiert, um das Wachstum des Unternehmens zu finanzieren. Ein eigentlicher Vermögensaufbau des Unternehmers ausserhalb seines Betriebs findet meist nur beschränkt statt. Gerade hier würde die Initiative die Unternehmen in schmerzlicher Weise treffen, denn die Erben oder Beschenkten müssten häufig auf die finanziellen Reserven der Unternehmen zurückgreifen und diese durch die Mittelentnahme schwächen. Die Dividendenzahlung müsste aber nicht nur für die Erbschaftssteuer herhalten, sondern auch noch die Einkommenssteuer auf der Dividende abdecken, was mitunter zu einer weiteren Steuerbelastung führen dürfte.
Die Initiative sieht zwar vor, dass bei der Übertragung von Unternehmen der Freibetrag von zwei Millionen erhöht und der Steuersatz von 20 Prozent reduziert werden kann. Die Festlegung der Parameter würde zu einem späteren Zeitpunkt auf Gesetzesebene und nicht auf Verfassungsstufe erfolgen. Voraussetzung für eine ermässigte Steuer wäre ohnedies, dass die Erben das Unternehmen mindestens zehn Jahre weiterführen. Eine Unternehmung braucht eine kompetente und starke Führung. Die geplante Erbschaftssteuer würde wohl dazu führen, dass Erben aufgrund der neuen Erbschaftssteuer ungeachtet der erforderlichen Fähigkeiten die Unternehmen weiterführen und nicht verkaufen würden. Mitunter kann dies zur Folge haben, dass Unternehmen aus fiskalischen Gründen in Schieflage geraten und damit Arbeitsplätze und auch AHV-Beiträge durch die Arbeitgeber und -nehmer verloren gehen. Hüten wir uns davor, die Gänse zu schlachten, die goldene Eier legen.
Autor

G.i.l.b.e.r.t. .H.a.m.m.e.l
dipl. Bankfachexperte
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