Vermögenssteuerreform Basel-Landschaft
Die Baselbieter Stimmberechtigten sind mit rund 63 Prozent Ja-Stimmen dafür, dass die Vermögenden im Kanton weniger Steuern bezahlen sollen. Am 27. November 2022 hiess das Stimmvolk die Vermögenssteuerreform I gut. Damit verbessert der Kanton Basel-Landschaft die Standortattraktivität. Bislang lag der Kanton bei der Vermögenssteuerbelastung auf den hintersten Rängen. Die Nachbarkantone Aargau und Solothurn werden mit dem Schritt nach vorne allerdings nicht überholt. Der Abstand ist jedoch kleiner geworden.
Die angenommene Reform tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und soll die Vermögenssteuerbelastung von über 52’000 Haushalten im Kanton reduzieren.
Zwecks Förderung der Wohn- und Standortattraktivität sieht die Anpassung und Modernisierung der kantonalen Vermögenssteuern durch die Vermögenssteuerreform I folgendes vor:
Aufhebung Spezialpraxis für Steuerwerte im Kanton
Anpassung des Vermögenssteuertarifs sowie Erhöhung der Freibeträge
Aufhebung Spezialpraxis für Steuerwerte im Kanton
Der Kanton Basel-Landschaft kannte bislang bei Wertschriften als einziger Kanton spezielle kantonale Werte. Neu werden Wertschriften immer zum Verkehrswert besteuert.
Anpassung des Vermögenssteuertarifs sowie Erhöhung der Freibeträge
Die kantonalen Vermögenssteuertarife werden generell gesenkt, von heute bis zu 0.46% auf neu maximal 0.33%. Die Vermögenssteuer der Gemeinde kommt noch hinzu.
Weiter werden die Vermögensfreibeträge für Ehepaare und Einelternfamilien von CHF 150’000 auf CHF 180’000 sowie für übrige Steuerpflichtige von CHF 75’000 auf CHF 90’000 erhöht.
Es ist bereits eine weitere Vermögenssteuerreform II geplant, diese sieht die Aktualisierung der Liegenschaftswerte sowie eine erneute Anpassung der Vermögenssteuertarife vor. Wann über diese Reform entschieden wird, ist derzeit offen. Die Inkraftsetzung ist nicht vor 2027 geplant.
Autoren

M.a.r.t.i.n. .D.e.t.t.w.i.l.e.r
dipl. Betriebsökonom FH
zugelassener Revisionsexperte
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M.i.c.h.a.e.l. .R.ü.e.g.g.e.r
dipl. Wirtschaftsprüfer
dipl. Betriebsökonom FH
zugelassener Revisionsexperte
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