Anpassungen bei den Sozialversicherungen

aus TRETOR Newsletter Ausgabe Dezember 2018

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. September 2018 beschlossen, die AHV / IV-Renten per 1. Januar 2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen. Zudem sind Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgesehen. Die wichtigsten Änderungen sind in untenstehender Tabelle aufgezeigt. Zusätzlich finden Sie in der Beilage des Newsletters ein praktisches Arbeitsmittel für das kommende Jahr mit den gültigen Abzugssätzen und betragsmässigen Unter- und Obergrenzen der Sozialversicherungen.

Autor

Gysin Nabila 2800 1

N.a.b.i.l.a. .D.e.t.t.w.i.l.e.r.-.G.y.s.i.n

Prokuristin
dipl. Treuhandexpertin
BSc in Betriebsökonomie
zugelassene Revisorin