Bund plant eine Beteiligungsgewinnsteuer
aus Standpunkt 06/2014
Die Schweiz ist dank ihrer international wettbewerbsfähigen Unternehmenssteuerlandschaft für multinational tätige Unternehmen ein bevorzugter Standort. Dennoch steht die Schweiz seit einigen Jahren unter Druck, denn bestimmte Elemente des Unternehmenssteuerrechts haben zu Kritik aus dem Ausland geführt. Konkret geht es um die kantonal geltenden, sogenannten Steuerregimes wie Holdinggesellschaft, Verwaltungsgesellschaft oder gemischte Gesellschaft. Kritiker unterstellen diesen Regimes eine steuerliche Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Erträgen.
Rechts- und Planungssicherheit
Ausländische Unternehmen, welche in die Kategorie der Steuerregimes fallen, haben für die Schweiz eine grosse wirtschaftliche Bedeutung. Da es sich dabei vor allem um Unternehmensaktivitäten handelt, welche durch ihren hohen Grad an Mobilität charakterisiert sind, ist der steuerlichen Standortattraktivität besonders Rechnung zu tragen.
Um keine Abwanderung von internationalen Unternehmen sowie ein Ausbleiben neuer Ansiedlungen zu riskieren, muss die Schweiz Rechts und Planungssicherheit für diese Unternehmen gewährleisten. Eine Projektorganisation des Bundes wurde deshalb damit beauftragt, Vorschläge für ein Steuersystem auszuarbeiten, welches den geforderten internationalen Standards entspricht. Der Lö sungsvorschlag der Projektorganisation, deren Schlussbericht im Dezember 2013 vorgelegt wurde, sieht die Abschaffung der vom Ausland nicht gebilligten Steuerregimes vor.
Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz zu erhalten und zu stärken, wurden Ersatzmassnahmen ausgearbeitet. So sollen mit der Einführung einer sogenannten Lizenzbox Einkünfte aus der Verwertung von immateriellen Gütern vom übrigen Ertrag gesondert und privilegiert besteuert werden. Mit dieser Massnahme soll die Förderung der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten sowie die damit verbundene Wertschöpfung gefördert werden. Zur Gewährleistung der Finanzierungsneutralität zwischen Fremdkapital und Eigenkapital steht zudem die Einführung eines kalkulatorischen Eigenkapitalzinsabzugs auf einem Teil des Eigenkapitals zur Diskussion.
Weitere steuerpolitische Massnahmen sind insbesondere die Reduktion der kantonalen Gewinnsteuer, die Abschaffung der Kapitalsteuer auf Kantonsebene, die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital und die Neugestaltung des Beteiligungsabzugs.
Wirtschaft unterstützt Reform
Eine Konsultation bei den Kantonen und Dachverbänden der Wirtschaft hat ergeben, dass die Stossrichtung der Reform mehrheitlich unterstützt wird. Für diesen Herbst ist eine Vernehmlassungsvorlage geplant. Das Inkrafttreten neuer Regelungen ist frühestens ab 2018 zu erwarten.
Gemäss dem Eidgenössischen Finanzdepartement EFD kann die Unternehmenssteuerreform III – je nach Ausgestaltung – den Bundeshaushalt deutlich stärker belasten, als Steuerreformen der jüngeren Vergangenheit. Die finanziellen Auswirkungen können nicht ohne Massnahmen aufgefangen werden, welche an Einnahmen zur Gegenfinanzierung geknüpft sind.
Kapitalverluste abziehen
Vorgesehen sind steuerpolitische Anpassungen mit Bezug auf die Unternehmenssteuerreform III. Insbesondere beabsichtigt der Bund die Einführung einer Gewinnsteuer für Beteiligungen, die im Privatvermögen gehalten werden.
Mit dieser sogenannten Beteiligungsgewinnsteuer würden Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Wertschriften steuerbar und Kapitalverluste abzugsfähig.
Welche der vorbeschriebenen Massnahmen zu gegebener Zeit umgesetzt werden, wird Gegenstand des politischen Prozesses sein. Für Unternehmer und Unternehmungen gilt es, die Entwicklung eng zu verfolgen, um den steuerlichen Gestaltungsspielraum der bestehenden Gesetzgebung sowie der möglichen Änderungen bestmöglich zu wahren.
Autor
G.i.l.b.e.r.t. .H.a.m.m.e.l
dipl. Bankfachexperte
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