Die Unternehmenssteuerreform II im Überblick

DIE UNTERNEHMENSSTEUERREFORM II TRITT PER 1. JANUAR 2011 IN KRAFT. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE.

aus TRETOR Newsletter Ausgabe Dezember 2/2010

Mit der nationalen Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 wurde bekanntlich die Unternehmenssteuerreform II (USTR II) angenommen; infolgedessen wurden bereits einige Gesetzesänderungen im Steuerrecht in Kraft gesetzt, manche stehen noch bevor. Per 1. Januar 2011 werden sechs weitere Gesetzesänderungen auf Bundesebene in Kraft treten. Die untenstehende Tabelle stellt die USTR II im Überblick dar. Die rechte Spalte der Tabelle verweist auf die Ausgabe des Newsletters, in welcher Sie das Thema jederzeit nachlesen können.

Ausweitung des Beteiligungsabzuges


Holdinggesellschaften profitieren nach bisherigem Recht von einer Ermässigung der Gewinnsteuer in Form des Beteiligungsabzuges, sofern sie zu mindestens 20% am Grund- oder Stammkapital einer anderen Gesellschaft beteiligt sind oder wenn diese Beteiligung einen Verkehrswert von mehr als CHF 2 Millionen hat. Ab 1. Januar 2011 gelten folgende Limiten neu, um vom Beteiligungsabzug profitieren zu können: Eine Beteiligungsquote von mindestens 10% oder eine Gewinnbeteilungsquote von mindestens 10% bzw. ein Verkehrswert von mindestens CHF 1 Million.


Buchwertprinzip bei Wertschriften im Geschäftsvermögen


Gegenwärtig werden Wertschriften, die zum Geschäftsvermögen einer Personengesellschaft zählen, für die Berechnung der Vermögenssteuer zum Verkehrswert bewertet. Ab 1. Januar 2011 ist neu der Buchwert der Wertschriften massgebend für die Vermögenssteuer.

Autor

Dettwiler Martin 3254

M.a.r.t.i.n. .D.e.t.t.w.i.l.e.r

Mitglied der Geschäftsleitung, Mitglied des Verwaltungsrates, Partner
dipl. Steuerexperte
dipl. Betriebsökonom FH
zugelassener Revisionsexperte