Erste Quick Wins im Baselbiet
aus Standpunkt 09/2014
Mit der Baselbieter Wirtschaftsförderung will der Regierungsrat den Wirtschaftsstandort Basel-Landschaft stärken. Im Rahmen des Teilprojekts Steuern und Abgaben wurden in der zweiten Projektphase sogenannte steuerliche Quick Wins identifiziert. Zwei evaluierte Massnahmen sollen ab sofort umgesetzt werden.
Höhere Forschungsrückstellungen möglich
Der Kanton bietet Unternehmen, welche Grundlagenforschung oder angewandte Forschung betreiben, attraktive Rahmenbedingungen für die Bildung von Rückstellungen. Bis anhin durften Rückstellungen von bis zu einem Fünftel des Forschungsaufwands der letzten fünf Jahre gebildet werden. Diese Obergrenze wurde nun von einem Fünftel auf einen Drittel erhöht. Der Regierungsrat hat die Änderung am vergangenen 24. Juni beschlossen. Insgesamt dürfen die Rücklagen pro Jahr 20 Prozent des steuerbaren Gewinns nicht übersteigen. Diese Quote ist gemäss der Baselbieter Steuerverwaltung die höchste der Schweiz.
Ein weiterer Vorteil im Vergleich zu den übrigen Kantonen liegt darin, dass im Kanton Baselland nicht nur Rückstellungen für die Forschung durch Dritte, sondern auch solche für die Eigenforschung zulässig sind. Der Begriff Forschung ist weitgefasst zu interpretieren. Es darf davon ausgegangen werden, dass die Steuerverwaltung auch Rückstellungen für konkrete Produkteentwicklungen akzeptiert.
Direktabschreibungen bis zu 5000 Franken
Die zweite Sofortmassnahme, welche vor allem im Rechnungs- und Steuerwesen Vereinfachungen mit sich bringt, ist die Einführung von Direktabschreibungen. Eine Anpassung der Verwaltungspraxis ermöglicht es Unternehmungen, bewegliche Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 5000 Franken direkt dem Aufwand zu belasten. Das neue Merkblatt «Abschreibungen auf dem Anlagevermögen geschäftlicher Betriebe» gibt Auskunft (www.bl.ch). Beide Massnahmen sind gültig für Geschäftsabschlüsse nach dem 1. Juli 2014.
Autor
G.i.l.b.e.r.t. .H.a.m.m.e.l
dipl. Bankfachexperte
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