Lohn für Ehepartner bringt viele Vorteile

EHEPARTNER, DIE IM FAMILIENEIGENEN BETRIEB ARBEITEN, SOLLEN ENTSCHÄDIGT WERDEN.

aus Standpunkt 02/2013

Bei kleinen und mittleren Unternehmen kommt es oft vor, dass der Ehepartner, welcher hauptsächlich den Haushalt besorgt und die Kinder betreut, zu einem gewissen Teil im familieneigenen Betrieb mitarbeitet. Eine Entschädigung in Form von Lohn erhalten diese Personen wegen des geringen Pensums meist nicht. Aus eherechtlicher Sicht fallen sie damit unter die Beistands- beziehungsweise Unterhaltsbeitragspflicht des Ehepartners.

Vorteile bei den Steuern

Dabei würde es sich durchaus lohnen, wenn ein Unternehmer mit seinem Ehepartner einen Arbeitsvertrag mit definiertem Gehalt abschliessen würde. Es ergeben sich daraus nämlich einige Vorteile, was die Steuerbelastung sowie die private Vorsorge betrifft. Erhält der mitarbeitende Ehepartner einen tatsächlichen Lohn gemäss Arbeitsvertrag, so stellt dieser Lohn zusammen mit den darauf zu entrichtenden Sozialversicherungsprämien (Arbeitgeberanteil) einen geschäftsmässig begründeten Aufwand dar. Dementsprechend verringert sich der steuerbare Gewinn des Unternehmens und somit dessen Steuerbelastung.

Vorteile bei Sozialversicherungen

Auch die private Einkommens- und Steuersituation der Familie profitiert: Erhält der Ehepartner einen Lohn, werden auch die bereits erwähnten obligatorischen Beiträge an die Sozialversicherungen der ersten und zweiten Säule (AHV/IV/EO/ALV, UVG, BVG) fällig. Diese Prämienbeiträge (Arbeitnehmeranteil) reduzieren das steuerbare Einkommen und führen zu verbesserten Leistungen im Alter, bei Unfall oder Invalidität und im Todesfall. Zudem kann nun auch der Ehepartner mit dem geringfügigeren Einkommen steuerbefreite Einzahlungen in die dritte Säule tätigen.

Vorteile bei beruflicher Vorsorge

Im Bereich der beruflichen Vorsorge (BVG) können meist noch weit mehr Steuervorteile erzielt werden. Bestehen Deckungslücken, kann die Steuerbelastung mittels gut geplanter Einkäufe über mehrere Jahre reduziert werden.
Ist der Ehepartner als Gesellschafter am Unternehmen beteiligt, lohnt sich der Abschluss einer Kaderversicherung. Die überobligatorischen Beiträ­ ge erfolgen somit steuerbefreit und es entsteht noch mehr Einkaufspotenzial. Zu den genannten Vorteilen kommen weitere Abzugsmöglichkeiten wie Berufskostenpauschalen oder Doppelverdienerabzüge in der privaten Steuererklärung dazu.
Neben den steuerlichen Vorteilen schafft ein marktkonformer Lohn an den mitarbeitenden Ehepartner in Bezug auf das Ehe- und Erbrecht klare Verhältnisse und verhindert in einem allfälligen Scheidungsverfahren zusätzliche Diskussionen bezüglich Ansprüchen für unterlassene Gehaltszahlungen.

Vorteile in der Partnerschaft

Die Ausführungen machen deutlich, dass eine leistungsgerechte Entlöhnung des im Betrieb mitarbeitenden Ehepartners empfehlenswert ist. Noch dazu soll auch der psychologische Aspekt nicht ausser Acht gelassen werden: Ein Unternehmer wird mit der Entlöhnung und allenfalls Mitbeteiligung des Ehepartners mehr Verständnis sowie eine verstärkte partnerschaftliche Einstellung erfahren. Und dies nicht zuletzt in arbeitsintensiven Zeiten.

Autor

Hammel Gilbert 2692 1

G.i.l.b.e.r.t. .H.a.m.m.e.l

Mitglied des Verwaltungsrates, Partner
dipl. Treuhandexperte
dipl. Bankfachexperte