Mit Liegenschaften Geld sparen in der Steuerhölle

LIESTAL GEHÖRT ZU DEN KANTONSHAUPTSTÄDTEN MIT DEN HÖCHSTEN STEUERN.

aus Standpunkt 08/2012

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht jährlich eine Statistik über die Steuerbelastung in der Schweiz. Unter die Lupe genommen wird die Steuerbelastung für natürliche und juristische Personen in den jeweiligen Kantonshauptorten. Das für uns Wichtigste vorweg: Liestal befindet sich bei Bruttoarbeitseinkommen über 80000 bzw. Reinvermögen über 250000 Franken im oberen Drittel, vereinzelt sogar an der Spitze der Steuerbelastung. Aktiengesellschaften unterliegen in unserer Kantonshauptstadt hingegen einer für die Schweiz durchschnittlichen Besteuerung.

Einkommenssteuer

Die Statistik zeigt die Steuerbelastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern sowie durch Bundessteuern innerhalb einer bestimmten Einkommenskategorie. Für die nachstehenden Erläuterungen werden die Bundessteuern ausser Acht gelassen. Für eine ledige Person in Liestal mit einem Bruttoarbeitseinkommen von 60000 bis 80000 Franken liegt die Steuerbelastung bei zusätzlichem Mehreinkommen (so genannter Grenzsteuersatz oder Marginalbelastung) bei 22,2 Prozent, nicht weit weg von Neuchâtel mit dem höchsten Grenzsteuersatz von 24,7 Prozent. Bei höheren Einkommen von 200000 bis 300000 Franken liegt der Grenzsteuersatz in Liestal sogar bei 27,2 Prozent, nur Lausanne und Delémont können diesen Prozentsatz noch überbieten.
Im Vergleich geniesst eine ledige Person in Zug oder Schwyz eine Marginalbelastung von rund elf Prozent. Bei Doppelverdienern liegt Liestal ab einem Einkommen von 80000 Franken mit einer Belastung von 18,2 Prozent an fünfter oder vierter Stelle, ab 400000 Franken mit 27,1 Prozent an dritter Stelle. Grösstenteils zeigen auch hier die Kantonshauptstädte aus der Westschweiz eine noch höhere Marginalbelastung auf. Während bei einer ledigen Person oder bei Doppelverdienern die Steuer bereits bei einem Bruttoarbeitseinkommen von 20711 bzw. 24546 Franken einsetzt, hat ein Verheirateter mit zwei Kindern in Liestal erst ab einem Einkommen von 64033 Franken Steuern zu entrichten.
Diese Tatsache ist im Vergleich zu den anderen Kantonshauptorten als positiv zu gewichten, denn in zwölf Kantonen setzt die Steuer bereits ab 30000 Franken ein.
Jedoch erreicht Liestal bei Verheirateten mit zwei Kindern und einem Bruttoarbeitseinkommen von 80000 Franken bereits wieder Platz vier und klettert hoch bis Rang zwei (150000 bis 200000 Franken mit einem Grenzsteuersatz von 23,9%), vor Neuchâtel mit 26,6 Prozent.

Vermögenssteuer

Als Grundlage gilt das Reinvermögen eines erwerbsfähigen Verheirateten ohne Kinder. Bereits ab einem Reinvermögen von 300 000 Franken ist Liestal mit einer Marginalbelastung von 5,6 Prozent vor Neuchâtel und Lausanne an dritter Stelle. Übersteigt das Reinvermögen 500000 Franken weist Liestal mit 9,0 Prozent den mit Abstand höchsten Grenzsteuersatz auf. Als Vergleich liegt die Vermögenssteuerbelastung für jeden weiteren Franken in den steuergünstigsten Kantonshauptstädten Stans und Sarnen bei zirka 1,5 Prozent.

Fazit

Der Kanton Basel-Landschaft präsentiert sich steuerlich für Privatpersonen mit einem höheren Einkommen als wenig attraktiv und hinsichtlich der Vermögenssteuer schon nahezu als «Steuerhölle». Angesichts der angespannten Staatsfinanzen ist wohl auch kaum damit zu rechnen, dass eine schon seit Jahren angekündigte Vermögenssteuerreform demnächst in Angriff genommen wird.
Für vermögende Steuerpflichtige gilt es somit zu prüfen, ob ein Teil ihres Vermögens in Liegenschaften im Kanton Basel-Landschaft angelegt werden soll. Steuerlich werden die Liegenschaften zum so genannten Katasterwert erfasst, welcher in der Regel deutlich unter dem Verkehrswert liegt. Eine Vermögensanlage in Liegenschaften kann somit eine lukrative Option sein, das Reinvermögen zu reduzieren und somit der tarifmässig hohen Steuerbelastung in unserem Kanton etwas entgegenzuwirken

Autor

Hammel Gilbert 2692 1

G.i.l.b.e.r.t. .H.a.m.m.e.l

Mitglied des Verwaltungsrates, Partner
dipl. Treuhandexperte
dipl. Bankfachexperte