Neuerungen Prozess Kurzarbeit
Neuerungen Prozess Kurzarbeit
Wie in unserem Newsletter vom 13. August bereits kommuniziert, hat der Bundesrat beschlossen, das vereinfachte Verfahren für die Voranmeldung und Abrechnung der Kurzarbeit voraussichtlich bis Ende 2020 beizubehalten.
Neu ist nun ein Online-Tool verfügbar, mit welchem die genannten Schritte vollständig über den digitalen Weg abgewickelt werden können. Sie finden den Zugang zu den neuen „eServices“ unter diesem Link.
COVID-19 Voranmeldung von Kurzarbeit
Falls Sie eine neue Voranmeldung für die Kurzarbeit machen müssen, können Sie dies unkompliziert ohne Login über den obigen Link erledigen. Alternativ können Sie das bestehende Excel-Formular verwenden.
COVID-19 Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung
Für das Abrechnungsverfahren via Online-Tool müssen Sie unter obigem Link zuerst ein Log-in erstellen. Anschliessend werden Sie Schritt für Schritt durch das webbasierte Formular geführt.
Weiterhin können Sie jedoch auch die Excel-Vorlagen unter folgendem Link verwenden. Bitte achten Sie darauf, dass ab der Abrechnungsperiode September ein neues Formular zu verwenden ist. Für die vorigen Monate (März bis und mit August) kann weiterhin das bereits bekannte Formular verwendet werden.
Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der Formulare und beantworten Ihre Fragen dazu.
Autor
N.a.b.i.l.a. .D.e.t.t.w.i.l.e.r.-.G.y.s.i.n
BSc in Betriebsökonomie
zugelassene Revisorin
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