Weitere Neuerungen zur Kurzarbeit

Noch vor Weihnachten hat der Bundesrat beschlossen, das vereinfachte Verfahren zur Voranmeldung und Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) bis voraussichtlich 31. März 2021 zu verlängern. Auch müssen weiterhin keine Überstunden der Mitarbeitenden verrechnet werden.

Der Bundesrat hat sich zudem auf eine zusätzliche Massnahme für geringverdienende Mitarbeitende geeinigt, welche rückwirkend per 1. Dezember 2020 in Kraft tritt. Der neue Artikel im Covid-19-Gesetz besagt, dass Personen mit einem Einkommen von bis zu Fr. 3’470 bei Kurzarbeit 100% des Lohnes entschädigt erhalten. Bei einem Einkommen zwischen Fr. 3’470 und Fr. 4’340 beträgt die KAE bei vollständigem Verdienstausfall ebenfalls Fr. 3’470. Bei teilweisem Verdienstausfall wird die Entschädigung entsprechend anteilig berechnet. Bei Personen in einem Teilzeitpensum findet die Einstufung anhand der Hochrechnung auf ein Vollzeitpensum statt. Die Regelung ist voraussichtlich ebenfalls bis 31. März 2021 gültig. Personen mit einem Einkommen über Fr. 4’340 erhalten die reguläre Entschädigung von 80%.

Für Unternehmungen, die von der neuen Regelung betroffene Mitarbeitende beschäftigen, wurden neue Formulare für die Abrechnung der KAE erstellt. Sie finden diese unter folgendem Link. Im Formular können in der Lasche „Einstufung Lohnkategorien“ die einzelnen Mitarbeitenden direkt erfasst werden. Die Daten werden dann automatisch ins das Hauptformular in der Lasche „Antrag-Abrechnung“ übernommen.

Falls Sie keine Mitarbeitenden beschäftigen, welche unter die neue Regelung fallen, verwenden Sie bitte das bisherige Formular unter oben genanntem Link (neuer Vermerk „ohne Geringverdienende“).

Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der Formulare und beantworten Ihre Fragen dazu.

Der Bundesrat diskutiert aktuell weitere Massnahmen im Bereich der KAE wie die Aufhebung der Karenzfrist und eine Ausweitung des Anspruchs auf Mitarbeitende in befristeten Arbeitsverhältnissen sowie Lernende. Gemäss aktuellem Kenntnisstand sollen diese Anpassungen rückwirkend per 1. Januar 2021 beschlossen werden. Eine definitive Entscheidung dazu wird für den 20. Januar 2021 erwartet. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden
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Autoren

Josia Ro ehm Portrait 1

J.o.s.i.a. .R.ö.h.m

Mitglied der Geschäftsleitung, Mitglied des Verwaltungsrates, Partner
dipl. Wirtschaftsprüfer
BSc in Betriebsökonomie
zugelassener Revisionsexperte
Gysin Nabila 2800 1

N.a.b.i.l.a. .D.e.t.t.w.i.l.e.r.-.G.y.s.i.n

Prokuristin
dipl. Treuhandexpertin
BSc in Betriebsökonomie
zugelassene Revisorin