Neuigkeiten aus dem Steuerbereich
Auch im 2023 und in Zukunft steht der Fachbereich Steuern nicht still! Die Steuergesetzgebung, -praxis und -rechtsprechung entwickelt sich in unvermindert schnellem Tempo weiter. Dies zeigt sich beispielsweise in Form der geplanten Individualbesteuerung (Abschaffung der Heiratsstrafe), der geplanten Einführung der OECD Mindestbesteuerung, der geplanten Abschaffung des Eigenmietwertes, diverser kantonaler Steuerreformen oder der generell fortschreitenden Digitalisierung im Steuerbereich. Gerne schauen wir mit Ihnen zu den unten ausgewählten Themen kurz in die Zukunft. Die ersten zwei Themen richten sich an alle Privatpersonen, die übrigen Themen an Unternehmen.
Veränderungen bei den Steuerabzügen auf Bundesebene
Auf Bundesebene ändern sich für natürliche Personen in der Steuererklärung gleich zwei Abzüge:
Der neue Maximalabzug für Drittbetreuungskosten von Kindern stellt eine Gesetzesänderung dar, der Maximalabzug der Fahrtkosten beruht im Gegensatz dazu auf dem Ausgleich der Folgen der sogenannten kalten Progression bei der direkten Bundessteuer.
Höchstabzüge Säule 3a für das Steuerjahr 2023
Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Minimalrenten der AHV per 1. Januar 2023 ansteigen. Dies hat diverse Auswirkungen im Sozialversicherungs- und Steuerbereich. Infolge dessen werden unter anderem die Höchstabzüge für die Säule 3a auf folgende Beträge angehoben:
Bitte beachten Sie, dass die Höchstabzüge zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten darstellen. Das bedeutet beispielsweise, dass Aufrundungen der Einzahlungen nicht zulässig sind.
Die Höchstabzüge gelten unter Vorbehalt von derzeit im Parlament noch hängigen Motionen und können nächstes Jahr Veränderungen unterworfen sein.
Änderungen bei der Mehrwertsteuer
Mit Volksabstimmung vom 25. September 2022 wurden die Änderung des AHV Gesetztes wie auch der Beschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer angenommen. Damit werden die Mehrwertsteuersätze angehoben, wobei das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2024 geplant ist:
Wir empfehlen Ihnen die rechtzeitige Anpassung der neuen MWST-Sätze in Ihren IT-Systemen an die Hand zu nehmen, gerne unterstützen wir Sie bei allfälligen Fragestellungen.
Neue Regeln für das Meldeverfahren im Zusammenhang mit Verrechnungssteuern im Konzern
Das Meldeverfahren im Inlandverhältnis für Dividenden im Konzern ist ab dem 1. Januar 2023 neu bereits ab einer Beteiligungsquote von 10%, statt wie bisher 20%, anwendbar. Die Anwendung bedarf keiner gesonderten Bewilligung, sondern kann von den betroffenen Gesellschaften direkt zur Anwendung gebracht werden.
Die Quellenangaben zu diesem Artikel wollen Sie bitte unserer Homepage www.tretor.ch entnehmen. Selbstverständlich halten wir Sie über die Entwicklungen auch im kommenden Jahr auf dem Laufenden und stehen Ihnen bei Fragen oder Anliegen gerne zur Verfügung.
Quellen
Autor
M.i.c.h.a.e.l. .R.ü.e.g.g.e.r
dipl. Wirtschaftsprüfer
dipl. Betriebsökonom FH
zugelassener Revisionsexperte
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