Schliessen Sie die Versicherungslücke
aus TRETOR Newsletter vom August 2018
Bei Kündigung der Arbeitsstelle oder während des Bezugs von unbezahltem Urlaub gilt der Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle noch 31 Tage. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Unfalldeckung, was bei einem Vorfall hohe Kosten für Ihre (ehemaligen) Angestellten verursachen kann. Wir empfehlen deshalb, diese Lücke zu schliessen und von einem verlängerten Versicherungsschutz zu profitieren.
Doch wie funktioniert dies?
Bis zum Ablauf der einmonatigen Nachdeckungsfrist kann eine sogenannte Abredeversicherung beim bisherigen Versicherer abgeschlossen werden. Dadurch lässt sich der Versicherungsschutz bis zu sechs weiteren Monaten verlängern. Die Leistungen wie Heilbehandlungen, Taggeld, Invalidenrente und Hinterlassenenrente bleiben dabei unverändert. Die Prämien richten sich nach der gewünschten Dauer der Nachdeckung und liegen monatlich zwischen 40 bis 50 Franken.
Der Abschluss einer Abredeversicherung ist möglich für Personen, welche eine Arbeitszeit von mindestens acht Stunden pro Woche geleistet haben. Zu beachten ist, dass die Versicherung nicht gekündigt werden kann und keine Prämienrückerstattungen möglich sind. Soll der Versicherungsschutz um mehr als sechs Monate verlängert werden, sollte die Unfalldeckung bei der Krankenkasse mitversichert werden.
Ein Grossteil der Versicherungsanbieter stellt Online-Formulare für den Abschluss einer Abredeversicherung zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen als Arbeitgeber/in, Ihre Angestellten bei der Kündigung oder längerem unbezahlten Urlaub auf eine mögliche Versicherungslücke aufmerksam zu machen und auf die Möglichkeit einer Abredeversicherung hinzuweisen.
Autor
N.a.b.i.l.a. .D.e.t.t.w.i.l.e.r.-.G.y.s.i.n
BSc in Betriebsökonomie
zugelassene Revisorin
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