Weiteres Update zum Thema Kurzarbeit

Die ersten Abrechnungen für die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) wurden bereits eingereicht oder sind in Bearbeitung. Untenstehend finden Sie einige wichtige Zusatzinformationen, die beim Ausfüllen der Formulare sowie bei den Lohnzahlungen an die Mitarbeitenden berücksichtigt werden müssen.

Arbeitnehmende im Stundenlohn (inkl. Arbeitnehmende auf Abruf)

Bei Mitarbeitenden im Stundenlohn kann für die Ermittlung der monatlichen Sollstunden und des entsprechend massgebenden Verdienstes der Durchschnitt der letzten 6 oder 12 Monate verwendet werden. Entscheidend ist das Ergebnis, welches für den Arbeitnehmenden besser ausfällt.

Arbeitnehmende auf Abruf haben nur dann einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate gedauert hat.

Bei der Lohnabrechnung eines Mitarbeitenden im Stundenlohn ist die Ferien- und Feiertagsentschädigung immer auf den 100%-Lohn – ohne Berücksichtigung der Kürzungen infolge Kurzarbeit – zu berechnen.

Beispiel:

Mitarbeitender arbeitet durchschnittlich 50 Stunden pro Monat. Im Abrechnungsmonat konnte er 10 Stunden effektiv leisten und hat folglich 40 Ausfallstunden.

EinheitBasisCHF
Lohn geleistete Stunden10 Std.32.50325.00
Ferien-/Feiertagsentschädigung13.81%325.0044.90
Anteil 13. Monatslohn8.33%369.9030.80
Total Entschädigung geleistete Stunden400.70
KAE 100%40 Std.32.501’300.00
./. Kürzung auf 80% KAE20.00%1’300.00-260.00
Ferien-/Feiertagsentschädigung13.81%1’300.00179.55
Anteil 13. Monatslohn8.33%1’219.55101.60
Total Kurzarbeitsentschädigung1’321.15
Total Bruttolohn1’721.85


Allgemeine Informationen

Die massgebende Lohnsumme eines anspruchsberechtigten Mitarbeitenden enthält nebst dem Monats- oder Stundenlohn inkl. Anteil 13. Monatslohn auch AHV-pflichtige Zulagen wie beispielsweise Schichtzulagen oder den Privatanteil Fahrzeug.

Sämtliche betrieblichen Unterlagen inkl. den Arbeitszeitkontrollen im Zusammenhang mit der Kurzarbeit sind während 5 Jahren aufzubewahren und müssen auf Verlangen der Ausgleichskasse vorgelegt werden können.

Wichtig:

Bei der Abrechnung der Kurzarbeit können die neu anspruchsberechtigten Personen mit massgebenden Entscheidungsbefugnissen sowie Lernende weggelassen werden, falls sich dadurch eine höhere Entschädigung erzielen lässt. Es ist möglich, dass die Mitberücksichtigung dieser Personengruppen aufgrund des tieferen massgebenden Verdienstes im Gesamtergebnis eine tiefere KAE ergibt.

Falls Sie Fragen zum Abrechnungsprozess haben, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Wir unterstützen Sie in allen Belangen rund um das Thema Kurzarbeit.

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Autor

Gysin Nabila 2800 1

N.a.b.i.l.a. .D.e.t.t.w.i.l.e.r.-.G.y.s.i.n

Prokuristin
dipl. Treuhandexpertin
BSc in Betriebsökonomie
zugelassene Revisorin