Wichtiges Update zur Kurzarbeit
An seiner gestrigen Sitzung hat der Bundesrat entgegen der bisherigen Informationen beschlossen, den Anmelde- und Abrechnungsprozess für die Kurzarbeit per 1. September 2020 doch nicht auf das herkömmliche Verfahren umzustellen.
Gegenüber unserem Newsletter vom 10.8.2020 ist nun folgendes zu beachten:
- Es kann weiterhin das vereinfachte Formular für die Voranmeldung verwendet werden.
- Die Abrechnung der Kurzarbeit erfolgt weiterhin nach dem summarischen Verfahren.
Voraussichtlich gelten diese Regelungen bis 31.12.2020. Bitte verwenden Sie ausschliesslich die Formulare unter: https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/service/formulare/fuer-arbeitgeber/kae-covid-19.html
Wichtig: Auch unter Berücksichtigung des aktuellen Entscheides des Bundesrats müssen Sie für Ihren Betrieb eine neue Voranmeldung bis spätestens 22.8.2020 einreichen, falls Sie auch im September noch von Kurzarbeit betroffen sein werden.
Bei Fragen rund um das Thema Kurzarbeit helfen wir Ihnen gerne weiter.
Autoren
N.a.b.i.l.a. .D.e.t.t.w.i.l.e.r.-.G.y.s.i.n
BSc in Betriebsökonomie
zugelassene Revisorin
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J.o.s.i.a. .R.ö.h.m
BSc in Betriebsökonomie
zugelassener Revisionsexperte
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